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Jahrzehntelange Erfahrung, die Pflege bewährter Strukturen, ein hoher Grad an Digitalisierung und die unkomplizierte und persönliche Kommunikation zwischen den von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften und unseren Mitarbeitern sind die Eckpfeiler unseres Erfolges in der täglichen Verwaltung.

Wir verwalten unsere Wohnungseigentümergemeinschaften zuverlässig und effizient – von der kaufmännischen Betreuung über eine akkurate Buchhaltung für rechtssichere Abrechnungen bis zur digitalen Kommunikation mit Eigentümern und Beiräten.

Verlässliche
Organisation.
Klare Kommunikation.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen Ihr Angebot zur Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellen können.

26+

Kompetente Mitarbeiter

Die Hachmann WEG-Verwaltung auf einen Blick

  • Mehr als 130 verwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften mit hohem Qualitätsstandard

  • Fachkundige Betreuung nach den Vorgaben des § 19 Abs. 3 WEG ausschließlich durch ausgebildete Immobilienkaufleute und zertifizierte Verwalter/innen nach dem WEG

  • Eine stets zuverlässige Buchhaltung als notwendiges Rückgrat jeder Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Regelmäßige Weiterbildung unseres Teams zur Gewährleistung aktueller rechtlicher Entwicklungen und neuer technischer Standards

  • Ein bereits jahrelang erprobtes papierloses Büro und laufende Integration neuer, nachhaltiger EDV-Produkte

  • Transparente Kommunikation mit persönlichen Ansprechpartnern/innen in Sachbearbeitung und Buchhaltung

Vertrauen und Kompetenz sind entscheidend bei der Verwaltung Ihrer Gemeinschaft. Wir verstehen die Anforderungen der WEG-Verwaltung und setzen diese für Sie zuverlässig um.

01

Leistungen
Strukturierte Verwaltung.
Klare Prozesse.

Die Qualität unserer Arbeit basiert auf qualifizierten Mitarbeitern, kontinuierlicher Weiterbildung und klar definierten Abläufen. So stellen wir sicher, dass rechtliche, technische und wirtschaftliche Anforderungen jederzeit erfüllt werden.

Verlässliche Ergebnisse

Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Verwalterin mit Tablet und Beiratsmitglied bei der Objektbegehung vor einem Berliner Altbau.

02

Fordern Sie uns:
Individuelle Lösungen
für Ihre Immobilie

Gerne erstellen wir mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept für die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft. Unsere Geschäftsleitung steht Ihnen für ein persönliches Gespräch – auf Wunsch auch vor Ort – gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern

Eigentümer im Beratungsgespräch mit ihrem Verwalter

03

Nachhaltigkeit
Verantwortung als Investition in die Zukunft

Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern ein zentraler Bestandteil zukunftsfähiger Immobilienwirtschaft. Wir verstehen sie als langfristige Investition in Wertstabilität, Wirtschaftlichkeit und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Investition in die Zukunft

Sachlich. Verlässlich. Auf Augenhöhe.

Wir legen Wert auf klare Abläufe, nachvollziehbare Entscheidungen und eine offene Kommunikation innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Unsere FAQ

Sie haben
noch Fragen?

Schnelle Hilfe – direkt und transparent

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch das Bauamt bestätigt, dass die Wohnungen sowie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume in sich abgeschlossen sind. Abgeschlossene Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind solche, die baulich vollkommen durch Wände und Decken abgeschlossen sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang vom Freien, Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Die Wohnungen müssen über eine Kochgelegenheit und ein Badezimmer verfügen. Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Aufteilungsplan erforderlich, aus dem die Aufteilung der im Sonder- und Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile und Flächen hervorgeht.

Der Verwalter führt die Beschlusssammlung der Eigentümergemeinschaft. In der Beschlusssammlung sind alle Beschlüsse mit dem in der Versammlung verkündeten Wortlaut, alle schriftlichen Umlaufbeschlüsse sowie alle Urteile gerichtlicher Entscheidungen fortlaufend nummeriert einzutragen.

Die Wohnungseigentümer regeln ihre gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung. Durch den Verwalter wird einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen.

Auf dieser beschließen die Wohnungseigentümer z. B. die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan, Instandhaltungen und generell über alle Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung von einiger Tragweite. Sofern es Maßnahmen besonderer Dringlichkeit erfordern kann eine zusätzliche außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden. Ohne eine Eigentümerversammlung ist eine Beschlussfassung grundsätzlich nur durch einen Umlaufbeschluss möglich, bei dem alle Eigentümer ihre Zustimmung schriftlich erklären müssen, es sei denn, es wurde zu dem Thema in einer vorangegangenen Eigentümerversammlung beschlossen, später in einem Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit zu beschließen.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück, alle Teile, die für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes erforderlich sind, alle Anlagen und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch sowie Bestandteile, die die äußere Gestalt bestimmen und nicht zum Sondereigentum erklärt wurden oder im Eigentum Dritter stehen.

Beispiele: das Fundament des Hauses, die Fassade und das Dach, tragende Wände, Fußböden und Decken, Fall- und Steigleitungen, die Heizungsanlage, Treppenhaus, Hauseingangstür, Außenfenster sowie Außen- und Grünflächen des Grundstücks. Zwingendes Gemeinschaftseigentum kann nicht zu Sondereigentum umgewidmet werden.